Systemadministrator
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Systemadministrator betreibt die ihm zugeordneten Server-, Speicher-, Virtualisierungs- und Basisdienstsysteme. Welche Dienste tatsächlich dazugehören, wird für jede Plattform festgelegt. Reale Arbeitgeberprofile belegen insbesondere die Systemadministration als eigenständige betriebliche Funktion. Im Facility Management schafft sie verlässliche technische Grundlagen für Anwendungen, Dokumentation und vernetzte Betriebsprozesse. Die Funktion übernimmt dabei weder automatisch die fachliche Verantwortung für Anwendungsdaten noch die Steuerung angeschlossener technischer Anlagen. Sie stellt vielmehr sicher, dass Systemzustände, Berechtigungen, Sicherungen und Änderungen nachvollziehbar beherrscht werden. Auch extern betriebene Plattformen benötigen eine klare Zuständigkeit für die verbleibenden Betreiberaufgaben. Eine Leistung aus einem Rechenzentrum beseitigt nicht den Bedarf, eigene Konfigurationen, Identitäten, Datenzugriffe und Wiederherstellungswege zu verstehen.
