Netzwerkadministrator
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Netzwerkadministrator betreibt und entwickelt die zugeordneten Datenkommunikationsnetze. Dazu können kabelgebundene Netze, drahtlose Netze, Standortverbindungen und die hierfür eingesetzten Vermittlungs- und Sicherheitskomponenten gehören. Die fachliche Qualifikation und das Aufgabenfeld sind in einschlägigen Weiterbildungsangeboten beschrieben. Im Betreiberkontext ist der Netzwerkadministrator für nachvollziehbare Konfigurationen, nutzbare Verbindungen und kontrollierte Änderungen verantwortlich. Ein erteilter Netzwerkzugang bedeutet jedoch weder eine allgemeine Anwendungsberechtigung noch die Befugnis zur Bedienung angeschlossener technischer Anlagen. Insbesondere bei vernetzter Gebäudetechnik werden Zuständigkeiten für Kommunikationsweg, Steuerungsfunktion und sicheren Anlagenbetrieb getrennt. Die Funktion arbeitet innerhalb eines vereinbarten Netzkonzepts und einer benannten Sicherheitsorganisation. Sie ersetzt nicht die Entscheidung der jeweiligen Daten- oder Anlagenverantwortlichen darüber, welche Verbindungen betrieblich zulässig sind.
