Es ist unerlässlich, die in EN 50174 Teil 2 beschriebenen Richtlinien zu befolgen und einzuhalten.
In jedem Verteilerraum sollte eine Potentialausgleichsschiene (VPAA) installiert und gemäß den VDE-Normen mit dem Erdungssystem des Gebäudes verbunden werden. Befindet sich ein Verteilerschrank nicht in einem eigenständigen Verteilerraum, muss innerhalb eines Radius von 5 Metern um den Schrank herum eine Potentialausgleichsschiene installiert werden.
Alle leitfähigen Teile eines Verkabelungsschranks müssen beim Anschluss einen geringen Widerstand aufweisen.
Im Verteilerschrank muss eine vertikale Erdungsschiene, die der Höhe des Schranks entspricht, installiert werden. Interne Elemente, wie z.B. Patchfelder für geschirmte Verkabelung in passiven Verteilerschränken, müssen mit dieser vertikalen Schiene verbunden werden. Diese Verbindung sollte direkt (nicht länger als 15 cm) mit Kupferleitungen (mindestens 6 mm² Querschnitt) erfolgen.
Zu erdende Kabel sollten so kurz wie möglich gehalten und Schleifen vermieden werden.
Bei der Erdungsverbindung sollten nur Bauteile des Schranks einbezogen werden. Das Anschließen externer Systemkomponenten, wie Dachkanäle, an das Schranksystem ist nicht zulässig.
Innerhalb des Verteilerschranks werden Kupferkabel über Klemmschienen mit dem Koppelelement verbunden. Die Außenhülle eines geschirmten Twisted-Pair-Kabels muss am Klemmblock im Verteilerschrank geerdet werden.
Jeder Technikschrank sollte in sternförmiger Anordnung mit der Potentialausgleichsverbindungsschiene verbunden werden, mit einem Querschnitt von mindestens 25 mm².
Wenn eine Potentialausgleichsschiene von Raum zu Raum durchgeführt werden muss, darf sie innerhalb der einzelnen Räume nicht unterbrochen werden. Eine busartige Installation bis zur letzten Potentialausgleichsverbindungsschiene ist unbedingt erforderlich.