Betriebsfähigkeit der Informationstechnik-Infrastruktur sicherstellen
Betriebsfähigkeit an der Servicewirkung ausrichten
Die Betriebsfähigkeit der Informationstechnik-Infrastruktur ist erreicht, wenn die für das Kerngeschäft und den Gebäudebetrieb benötigten digitalen Dienste unter den vereinbarten Bedingungen sicher, ausreichend leistungsfähig und verlässlich nutzbar sind. Maßgeblich ist deshalb nicht, ob einzelne Netzwerkgeräte, Server oder Plattformen eingeschaltet sind. Entscheidend ist die vollständige Wirkung vom Endgerät und der Benutzeridentität über Netzwerk, Rechenleistung, Speicher, Anwendungen und externe Dienste bis zu den physischen Voraussetzungen in Technik- und Serverräumen. Dazu gehören insbesondere Stromversorgung, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Kühlung, Brandschutz, Zutritt und Umgebungsüberwachung. Für kritische Dienste sollten drei Zustände festgelegt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine eingeschränkte Betriebsfähigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn eine redundante Verbindung ausgefallen ist, der Dienst jedoch weiterhin stabil innerhalb definierter Grenzen arbeitet. Nicht betriebsfähig ist ein Dienst, wenn notwendige Sicherheits-, Leistungs- oder Wiederherstellungsbedingungen nicht mehr erfüllt sind. Ausgangspunkt sind deshalb die geschäftlichen und betrieblichen Anforderungen: Welche Dienste werden benötigt, zu welchen Zeiten, mit welcher Mindestleistung, für welche Nutzergruppen und mit welcher maximal tolerierbaren Unterbrechung? Daraus entsteht ein prüfbares Betriebsprofil statt einer rein technischen Komponentenliste.
