Technische Planung digitaler Infrastrukturen
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Prüfanweisung Ausführungsplanung IT-Infrastruktur (Passive Komponenten)
Die vorliegende Prüfanweisung beschreibt systematisch, wie die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) für die passive IT-Infrastruktur eines industriellen Neubaus zu überprüfen ist. Der Geltungsbereich umfasst die strukturierte Gebäudeverkabelung in Verwaltungs- und Fertigungsbereichen des Neubaus. Active Netzwerksysteme oder die aktive Gebäudevernetzung sind nicht Gegenstand dieser Prüfung – der Fokus liegt ausschließlich auf Kabelanlagen, passiven Netzwerkkomponenten und zugehöriger Infrastruktur. Ziel ist es, durch eine juristisch-technische Prüfprosa sicherzustellen, dass die Planung sämtliche funktionalen Anforderungen und einschlägigen Normen erfüllt. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Planung den Vorgaben der DIN-/EN-Normen entspricht, ob alle vertraglich geschuldeten Leistungen berücksichtigt sind und ob die Ausführung fachgerecht sowie zukunftssicher angelegt ist. Die Prüfung erfolgt anhand definierter Kriterien in den folgenden Bereichen: (a) strukturierte Verkabelung (Kupfer- und Lichtwellenleiterkabel) einschließlich Topologie und Leistungsparameter, (b) Kabelwege (Trassen, Rohre) mit Blick auf Zugänglichkeit und Brandlastfreiheit, (c) passive Netzwerkkomponenten wie Patchfelder, Anschlussdosen und Rangierkabel (Patchkabel), (d) Etagenverteiler, Technikräume und Rack-Schränke (inkl. Dimensionierung, Belüftung, Erdung), (e) elektrotechnische und EMV-Anforderungen (insb. Abschirmung, Biegeradien, Zugentlastung, Redundanzplanung) sowie (f) Dokumentation und Kennzeichnung (Belegungspläne, Kabel- und Portkennzeichnung, Messprotokolle). Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Übereinstimmung der Planung mit den maßgeblichen Normen DIN EN 50173, DIN EN 50174, DIN EN 50310 sowie DIN VDE 0100-540 und VDE 0800-100/120. Die Prüfanweisung ist in formalem Stil gehalten; bindende Vorgaben werden als „MUSS“-Kriterien, empfehlenswerte Soll-Vorgaben als „SOLLTE“-Kriterien formuliert.
Normative Grundlagen der Planung
Eine ordnungsgemäße und normgerechte Planung der passiven IT-Infrastruktur ist nur unter Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften gewährleistet.
Im Folgenden sind die wichtigsten Regelwerke aufgeführt, die als Maßstab für die Prüfung dienen (inklusive jeweiliger Inhalte):
DIN EN 50173 (VDE 0800-173) – Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen: Diese europäische Normenreihe definiert den Aufbau strukturierter Verkabelungssysteme. Gemäß DIN EN 50173-1 wird die Verkabelung hierarchisch in Primär-, Sekundär- und Tertiärbereiche gegliedert. Darin sind u. a. maximale Streckenlängen für die verschiedenen Verkabelungsabschnitte (z. B. 90 m horizontale Kupferstrecke plus 10 m Rangierkabel) und Leistungsparameter (Kategorie/Klassen der Kabel) festgelegt.
DIN EN 50174 (VDE 0800-174) – Informationstechnik – Verkabelungssysteme: Planung, Installation und Betrieb: Diese Normenreihe (Teile 1–3) behandelt die Anforderungen an die Planung und Einrichtung von Kommunikationsverkabelungen. Sie enthält insbesondere Vorgaben für Installationspraktiken (z. B. Trassenauslegung, Verlegeabstände zwischen Daten- und Stromkabeln, Einhaltung von Biegeradien, Zugentlastung) sowie Hinweise zur Betriebsdokumentation und zum Erhalt der Verkabelungsqualität während des Betriebs. DIN EN 50174-2 adressiert dabei speziell EMV-Maßnahmen bei der Installation in Gebäuden (z. B. Erdung leitfähiger Kabelwege).
DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) – Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Informationstechnik: Diese Norm beschreibt ausführlich, wie ein strukturierter Potentialausgleich für IT-Systeme umzusetzen ist. Sie verlangt u. a., dass alle metallischen Komponenten der Verkabelungsinfrastruktur – von Kabelschirmen über Kabeltrassen bis zu Rack-Gehäusen – in das Erdungs- und Potentialausgleichssystem des Gebäudes eingebunden werden. Die Norm stellt sicher, dass ein gemeinsames Bezugspotential für alle IT-Komponenten vorhanden ist, um Differenzspannungen und EMV-Störungen zu minimieren.
DIN VDE 0100-540 – Errichten von Niederspannungsanlagen – Erdungsanlagen, Schutzpotentialausgleich, Funktionserdung: Diese nationale Norm konkretisiert die Anforderungen an Erdungsleiter und Potentialausgleich in Gebäuden. Für die IT-Infrastruktur sind insbesondere die vorgeschriebenen Mindestquerschnitte (z. B. typischerweise 6 mm² Cu für Zusatzpotentialausgleich, 16 mm² Cu für Hauptpotentialausgleich) und die fachgerechte Verbindung von Gerätemassen und leitfähigen Teilen an den Haupt-Erdungspunkt relevant. Die Planung muss vorsehen, dass alle IT-Verteilerracks und Metallteile gemäß VDE 0100-540 mit dem Gebäudeerder verbunden werden.
DIN VDE 0800-100 und 0800-120 – Grundlagen der Fernmeldetechnik/Informationstechnik: Diese Normen enthalten grundlegende Begriffsbestimmungen, Planungsgrundsätze und Sicherheitsanforderungen für Schwachstrom- und IT-Installationen. Sie geben den Rahmen für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen vor und stellen sicher, dass bei der Planung die elektrischen Schutzmaßnahmen, der Brandschutz und die Dokumentationspflicht beachtet werden. VDE 0800-100 definiert allgemeine Anforderungen an Schwachstromanlagen, während ergänzende Teile (z. B. VDE 0800-120 ff.) spezielle Aspekte wie Planung und Prüfung vertiefen.
Neben diesen Kernnormen sind ggf. weitere Vorschriften (z. B. DIN 4102 und MLAR für Brandschutz in Kabelanlagen, Arbeitsstättenrichtlinien für Zugänglichkeit der Installationen) zu beachten. Im Rahmen dieser Prüfanweisung wird jedoch primär die Erfüllung der oben genannten IT-spezifischen Normen überprüft. Alle folgenden Prüfkriterien leiten sich aus diesen Regelwerken und dem allgemeinen Stand der Technik ab.
Strukturierte Verkabelung (Kupfer und LWL)
Planungskonzept: Zunächst ist zu prüfen, ob ein schlüssiges Konzept der strukturierten Verkabelung vorliegt. Gemäß DIN EN 50173 ist ein hierarchischer Aufbau in drei Ebenen vorgeschrieben: Primärverkabelung (Campus-Verkabelung zwischen Gebäuden), Sekundärverkabelung (vertikale Steigbereich-Verkabelung innerhalb des Gebäudes) und Tertiärverkabelung (horizontale Etagenverkabelung zu den Endanschlüssen). Eine strukturierte Verkabelung bildet stets eine Stern-Topologie mit zentralem Hauptverteiler; jeder Anschlussdose im Tertiärbereich wird über einen dedizierten Kabelweg mit einem Etagenverteiler und weiter mit dem Hauptverteiler verbunden. Die Planung MUSS sicherstellen, dass die Verkabelungsstruktur diesen Vorgaben entspricht und alle relevanten Bereiche abdeckt. Insbesondere ist zu prüfen, ob für alle Bauabschnitte (Verwaltungstrakt, Produktionshallen etc.) ausreichende Verteilerstandorte vorgesehen sind (z. B. mindestens ein Etagenverteiler pro Etage und pro Brandabschnitt). Die Standort- und Gebäudeverteiler sind in geeigneten Technikräumen einzuplanen, sodass die maximal zulässigen Kabellängen zwischen den Verteilern nicht überschritten werden.
Kabeltypen und Längenbegrenzungen: Gemäß Stand der Technik müssen Kupfer-Twisted-Pair-Kabel in der Horizontalverkabelung auf 90 m feste Verlegekablänge beschränkt werden (plus maximal 10 m Patchkabel/Rangierkabel insgesamt). Die Planung ist dahingehend zu prüfen, ob alle vorgesehenen Strecken – insbesondere in weitläufigen Produktionsbereichen – diese Grenze einhalten. Wo dies nicht möglich ist, muss anstelle von Kupferkabeln eine Glasfaserlösung vorgesehen werden. Für die Gebäudeverkabelung (Sekundärbereich) sind Lichtwellenleiter (LWL) in der Regel das Mittel der Wahl, insbesondere bei Strecken über ca. 90 m. DIN EN 50173-1 empfiehlt im Sekundärbereich LWL oder gegebenenfalls Kupfer bis 500 m Länge (darüber hinaus sind Kupferkabel nicht zulässig). Im Primärbereich (campusweite Verkabelung) schreibt die Norm ebenfalls Lichtwellenleiter vor; typische maximale Längen liegen hier bei 2000–3000 m, was in der Planung berücksichtigt werden muss, falls mehrere Gebäude auf dem Gelände vernetzt werden. Es ist zu prüfen, ob die richtigen Kabelmedien entsprechend der Entfernung und Anforderungen gewählt wurden (z. B. Multimode- oder Singlemode-Faser für Backbone-Strecken, Kategorie-verkabelung für Kupferstrecken). Für einen zukunftssicheren Neubau in Industrie und Verwaltung ist mindestens Cat.6A (Klasse EA) oder höher (Cat.7/7A, Klasse F/FA) bei Kupfer anzustreben, um Datenraten von 10 Gbit/s und mehr zu unterstützen. Mögliche Prüfkriterien: Sind die Kabeltypen, -mengen und -wege für alle Bereiche in den Planunterlagen klar definiert? Wurden ausreichend Reserve- und Erweiterungskapazitäten eingeplant (z. B. Leerrohre oder ungenutzte Fasern für spätere Erweiterungen)? Eine vorausschauende Planung schreibt vor, Reserven für ca. 30 % zusätzliche Anschlüsse vorzusehen, um zukünftige Bedarfe ohne Neuverlegung decken zu können.
Performance und Dämpfungsbudget: Weiterhin ist die Einhaltung der Leistungsparameter der Verkabelungsstrecken zu prüfen. Dies betrifft z. B. die Einfügedämpfung und das Näheübersprechen (NEXT) der Kupferkabel sowie Dämpfungsbudgets bei LWL. Die Planung sollte die Kategorie der Komponenten (z. B. Cat.6A) konsistent vom Patchfeld über Kabel bis zur Dose vorsehen, um die spezifizierten Übertragungseigenschaften sicherzustellen. Gemäß DIN EN 50173-1 sind alle permanenten Verbindungen so auszulegen, dass sie die entsprechenden Klassen (EA, FA etc.) einhalten und moderne Datendienste fehlerfrei ermöglichen.
Prüfkriterium: Sind für sämtliche Kabelstrecken die Anforderungen an Dämpfung, Nebensprechen, Rückflussdämpfung usw. nach den einschlägigen Normgrenzen angegeben oder werden sie zumindest durch die Auswahl normgerechter Komponenten implizit erfüllt? In Zweifelsfällen muss im Plan auf die Notwendigkeit von Abnahmemessungen (siehe Dokumentationsteil) hingewiesen werden, um diese Parameter nach Installation nachzuweisen.
Anschlussdichte und Raumplanung: Eine strukturierte Verkabelung im Gebäude soll an allen benötigten Positionen Anschlussdosen bereitstellen. Es ist darauf zu achten, dass in Büroräumen pro Arbeitsplatz ausreichend Doppeldosen (mindestens zwei RJ45-Ports) vorgesehen sind. In Konferenzräumen, Sozialbereichen etc. sind entsprechende Anschlüsse für Telefonie, Datennetz und ggf. WLAN-Access-Points einzuplanen. In den Fertigungsbereichen müssen Anschlusspunkte für Maschinensteuerungen, Anlagen und IoT-Geräte entsprechend der Produktionsplanung berücksichtigt werden. Hierbei gilt der Grundsatz, dass keine Nachverkabelung erforderlich sein sollte, d. h. die Anzahl der Teilnehmeranschlüsse soll großzügig bemessen werden. Bei der Prüfung ist zu kontrollieren, ob die Pläne alle gewünschten Anschlussorte enthalten und ob Leitungseinführungen (z. B. Bodentanks, Kabeltrassen zu Deckenauslässen für WLAN) entsprechend vorgesehen sind. Besonderes Augenmerk gilt der Trennung von Netzen, falls dies im Pflichtenheft gefordert ist – etwa physische Trennung von Büronetz und Produktionsnetz durch separate Kabel und Verteiler (z. B. unterschiedliche Farben oder Kennzeichnungen für verschiedene Netzwerkbereiche). Die Planung muss solche Vorgaben umsetzen (z. B. separate Patchfelder für unterschiedliche Netzwerke, siehe auch EMV/Redundanz Abschnitt). Zusammenfassend wird in diesem Prüfschritt die architektonische Qualität der Verkabelungsplanung bewertet. Eine konforme Planung zeichnet sich dadurch aus, dass sie übersichtlich, erweiterbar und normgerecht alle Bereiche des Gebäudes mit geeigneten passiven Infrastrukturmitteln erschließt. Die Prüfergebnisse fließen in die nachfolgende Prüftabelle ein, die alle Kriterien und Feststellungen zusammenfasst.
Trassen- und Rohrführung (Zugänglichkeit, Brandlastfreiheit)
In diesem Abschnitt wird geprüft, ob die geplanten Kabeltrassen, Steigwege und Leerrohrführungen den Anforderungen an sichere Führung der Verkabelung genügen.
Eine fachgerechte Trassenplanung ist essentiell, um die Kabel physisch zu schützen, Wartungen zu ermöglichen und Risiken (Brandlast, mechanische Beschädigung) zu minimieren.
Dimensionierung und Reserven: Kabelwege (Kabeltrassen, Kabelkanäle, Leerrohre) müssen ausreichend dimensioniert sein, um alle geplanten Datenkabel aufzunehmen und noch Puffer für zukünftige Kabel (Erweiterungen) zu bieten. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die Belegungskapazität der Trassen nicht überschritten wird – idealerweise sollten Kabelkanäle nicht voller als ~60–70 % des Querschnitts geplant werden, um eine einfache Nachinstallation weiterer Leitungen zu ermöglichen. Zudem fordern die Richtlinien (u. a. BSI-Grundschutz und DIN EN 50174), dass durch die Anordnung der Kabel genügend Belüftung gewährleistet ist: In dichten Bündeln kann sich Wärme entwickeln, welche die Leitungsdämpfung erhöht. Daher sollten Kabeltrassen nach Möglichkeit offen (Gitterrinnen) oder mit perforierten Böden ausgeführt sein, um Luftzirkulation zu erlauben. Prüfkriterium: Stimmen die im Plan angegebenen Trassenbreiten/Höhen mit der Menge der durchgeführten Kabel überein? Wurden insbesondere in Kabelbühnen oder Steigschächten ausreichende Reserven berücksichtigt, sodass auch nachträglich Kabel gezogen werden können, ohne vorhandene Leitungen auszubauen?
Verlauf und Zugänglichkeit: Weiterhin ist die Führung der Trassen selbst zu begutachten. Die Wege sollten möglichst geradlinig und kurz gehalten werden, mit gut erreichbaren Zugangs- und Einziehpunkten (z. B. Revisionsöffnungen bei Unterflurkanälen, Wartungsklappen in abgehängten Decken). Bei der Prüfung ist zu kontrollieren, ob alle Trassenverläufe dokumentiert und nachvollziehbar sind – d. h. ob in den Plänen Grundrisse/Schnitte mit eingezeichneten Kabelwegen vorliegen und ob diese ohne Spezialwerkzeug erreichbar sind. Insbesondere in industriellen Umgebungen müssen Kabelwege oft hoch unter der Hallendecke oder in Kabelbrücken verlegt werden; hier ist auf ausreichende Absturzsicherungen und Wartungsbühnen hinzuweisen (diese Prüfung tangiert ggf. Arbeitsschutzvorgaben). Erwartungsgemäß sollte die Planung auch Leerrohre durch Wände/Decken ausweisen, um Kabel sicher durch Brandabschnitte zu führen.
Brandschutz und Brandlastfreiheit: Ein zentrales Thema der Trassenführung ist der vorbeugende Brandschutz. Alle Kabelanlagen, die durch unterschiedliche Brandabschnitte führen, müssen gemäß den einschlägigen Bauordnungen feuerbeständig abgeschottet werden. Dies bedeutet: In den Plänen müssen Kabeldurchführungen mit Brandschutzschaum, -mörtel oder zertifizierten Brandschotts vorgesehen sein, wo Leitungen Brandwände/-decken durchqueren. Weiterhin fordern viele Landesbauordnungen (und die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) eine Begrenzung der Brandlast in Flucht- und Rettungswegen. In horizontalen Fluren (Fluchtwegen) gilt häufig: Die Summe der Kabel-Brandlast darf einen bestimmten Wert (z. B. 200 MJ je Meter Fluchtweglänge) nicht überschreiten. Prüfkriterium: Sind in Fluren und Treppenräumen nur halogenfreie, flammwidrige Kabel (z. B. LSZH-Kabel nach DIN EN 60332-1) eingeplant oder Alternativen wie Stahlpanzerrohre genutzt, um die Brandlast gering zu halten? Brandlastfreiheit bedeutet in der Praxis, dass Kabel in Fluchtwegen entweder in feuerbeständigen Kabelkanälen verlegt werden oder als für diesen Zweck zugelassene Kabel (mit reduziertem Brandbeitrag) ausgeführt sind. Bei der Prüfung ist zu beanstanden, wenn z. B. ein offener Kabelkanal mit vielen PVC-Datenkabeln durch einen Fluchtflur geplant wäre – hier wären Maßnahmen zu fordern (Umbau in F 30-Kabelkanal, Auslagerung der Trasse, Wechsel auf halogenfreie Kabel etc.). Darüber hinaus ist zu kontrollieren, ob aktive Brandabschottungen vorgesehen sind: Insbesondere bei Steigetrassen durch mehrere Geschosse müssen an jedem Deckendurchbruch Brandschotts (z. B. Brandschutzkissen oder -stopfen) eingeplant und beschrieben sein. In den Planunterlagen sollte ein Hinweis auf die Verantwortung des Errichters zur Durchführung dieser Maßnahmen enthalten sein, damit bei Ausführung keine Lücken entstehen.
Trennung von Stark- und Schwachstrom: Ein weiterer Prüfaspekt der Trassenführung betrifft die gemeinsame Führung von Datenkabeln und Energiekabeln. Werden IT-Leitungen parallel zu Stromleitungen verlegt, muss laut DIN EN 50174-2 ein ausreichender Abstand oder eine Abschirmung vorgesehen sein, um elektromagnetische Störeinkopplung zu vermeiden. Es ist zu prüfen, ob in den Plänen entweder getrennte Kabelwege angegeben sind (bevorzugt) oder – falls eine gemeinsame Führung unvermeidbar ist – Trennstegkanäle bzw. Mindestabstände eingehalten werden. Typische Vorgaben sind z. B.: in gemeinsamen Kabeltrassen mindestens 20 cm Abstand zwischen unschirmten Datenkabeln und Niederspannungsleitungen < 50 mm², oder der Einsatz von metallenen Trennstegen/geschirmten Kabelkanälen. Bei Nichteinhaltung dieser Prinzipien kann es später zu EMV-Problemen kommen, was im Prüfreport als Mangel festgehalten werden muss.
Es wird im Bereich Trassen- und Rohrführung überprüft, ob die Verkabelungswege fachgerecht, sicher und normgerecht geplant wurden. Alle Mängel (unzureichende Dimensionierung, unzulässige Bündelung, fehlender Brandschutz etc.) werden dokumentiert. Die Prüftabelle am Ende enthält hierfür eigenständige Kriterien (z. B. „Trassen dimensioniert und zugänglich laut Planung“ oder „Brandabschnittsübergreifende Verlegung mit Schotts versehen“).
Patchfelder, Anschlussdosen und Rangierung
Dieser Prüfabschnitt betrachtet die passiven Anschlusselemente der Verkabelung – Patchpanels in den Verteilerschränken, die Endgeräte-Anschlussdosen in den Räumen sowie die Rangierkabel (Patchkabel) zur Verbindung aktiver Geräte.
Die korrekte Planung und Anordnung dieser Komponenten ist entscheidend für eine flexible und übersichtliche Netzwerkinfrastruktur.
Patchfelder (Patchpanels): Für jede Kupfer- und LWL-Strecke muss im Verteiler ein entsprechender Patchfeld-Port vorgesehen sein. Die Prüfer kontrollieren, ob die Anzahl der Patchpanel-Ports mit der Zahl der geplanten Anschlussdosen übereinstimmt (zuzüglich Reserveports für etwaige Erweiterungen). So sollte beispielsweise ein 24-Port-Patchpanel nicht mit 24 voll belegten Dosen enden, ohne Reserve – besser sind 1–2 Panels mehr als benötigt, um Spielraum zu haben. Patchfelder sind in 19″-Technikräumen üblich; die Planung sollte angeben, welche Kategorie die Panels unterstützen (z. B. Cat.6A-kompatibel, wenn Cat.6A-Kabel verlegt werden, um die Gesamtklasse EA sicherzustellen). Es ist zu prüfen, ob für jede Kabelart separate Patchfelder vorgesehen sind (Kupfer vs. LWL) und ob ggf. Spleißboxen für LWL eingeplant sind. Für LWL-Verkabelung sollten Patchfelder bzw. ODF (Optical Distribution Frames) mit passenden Kassetten und Kupplungen (z. B. LC-Duplex) vorgesehen sein, inklusive Spleißablagen für die Endverbindung – auch dies ist anhand der Plan-Unterlagen nachzuvollziehen. Eine gute Planung wird Patchfelder gruppieren und beschriften, etwa nach Etagen oder Nutzungsbereichen, um Übersichtlichkeit zu wahren. Prüfkriterium: Sind Patchfelder sinnvoll angeordnet (z. B. nach Gebäudeteilen oder Funktionen getrennt)? Wurde Platz für horizontale Rangierpanelle (Kabelmanagement-Blenden) zwischen den Patchfeldern gelassen, damit Patchkabel ordentlich geführt werden können? Falls im Plan aktiv Komponenten eingezeichnet sind, sollten die Patchfelder idealerweise oben im Rack angeordnet sein, gefolgt von Kabelmanagern, dann aktive Switches darunter – so lassen sich kurze Patchkabel nutzen und Ordnung halten.
Anschlussdosen: Jede Endstelle im Feld (Büro, Maschine, Access Point) erhält in der Planung eine Anschlusseinheit, typischerweise eine Unterputz-Dose mit zwei RJ45-Modulports (Doppeldose) oder entsprechende LWL-Anschlussdosen, falls Glasfaser bis zum Endgerät geführt wird. Die Prüfer kontrollieren, ob für jeden in den Netzplänen markierten Anschlussort tatsächlich eine Dose eingeplant ist. Wichtig ist auch die richtige Positionierung: z. B. in Büros in Bodennähe an der Wand oder im Brüstungskanal, in Hallen ggf. in Kabelpritschen oder Anschlusskästen an Maschinen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass Dosen in ausreichend geschützter Lage sitzen (nicht in Nassbereichen, nicht ungesichert in Arbeitsbereichen, wo sie mechanisch beschädigt werden könnten). In industrieller Umgebung können Datendosen in Schutzart IP54 oder höher notwendig sein – die Planung sollte dies berücksichtigen, etwa durch Angaben im Materialverzeichnis (z. B. „Industrie-Anschlussdose, geschirmt, IP65“ für Fertigungsbereiche). Prüfkriterium: Stimmen die Dosen-Typen mit den Einsatzorten überein? (Beispiel: normale Unterputzdose in Büro, AP-Gehäuse in Lagerhalle, Ruggedized-Ausführung an der Maschine). Außerdem muss jede Dose eindeutig gekennzeichnet sein (siehe Dokumentation), was in der Planung durch Vergabe von Dosen-IDs oder Platzhaltern kenntlich sein sollte.
Rangierung und Patchkabel: Die Planung der Ausführungsphase sollte zumindest Rahmenvorgaben für die Patchkabel machen. In Leistungsverzeichnissen wird oft angegeben, dass eine bestimmte Anzahl Rangierkabel in bestimmten Längen bereitzustellen ist (z. B. 0,5 m, 1 m, 2 m). Die Prüfanweisung stellt sicher, dass die Kategorie der Patchkabel der restlichen Verkabelung entspricht (kein „Flaschenhals“). Beispielsweise müssen bei Cat.6A-Verkabelung auch die Patchkabel Cat.6A erfüllen (getestet nach IEC 61935). Gleiches gilt für LWL-Patchkabel (z. B. LWL-Patchkabel mindestens OM4, wenn OM4-Strecken verlegt wurden). Prüfkriterium: Ist die Liefer- und Montageleistung von Patchkabeln in ausreichender Anzahl vorgesehen? Sind die Längen angemessen dimensioniert (weder gefährliche Aufwicklungen von zu langen Kabeln im Schrank noch Zugspannung durch zu kurze Kabel)? Patchkabel sollten nach Möglichkeit farblich oder durch Beschriftung markiert sein, um verschiedene Dienste oder VLANs unterscheiden zu können – sofern dies vom Bauherrn gewünscht, wäre dies in der Planung zu vermerken.
Kennzeichnung und Ordnung: Sowohl Patchfelder als auch Dosen müssen eindeutig beschriftet werden. Die Planung sollte ein durchgängiges Kennzeichnungsschema erkennen lassen (z. B. Schrank/Rack-Nummer – Patchpanel-Nummer – Port-Nummer für jede Buchse, korrespondierend zur Dosenkennung). Bereits im Plan könnten solche Bezeichnungen auftauchen (z. B. „Dose 1.OG-15“ verbunden mit „Patchfeld HVT Port 15“ etc.). Bei der Prüfung wird erwartet, dass ein schlüssiges Konzept vorliegt, da dies später Teil der Dokumentation sein muss. Unklare oder fehlende Kennzeichnungsvorgaben sind zu bemängeln.
Es wird in diesem Abschnitt bewertet, ob die passiven Netzwerkanschlüsse – vom Patchfeld bis zur Enddose – vollständig und auf hohem technischem Niveau geplant sind. Entdeckte Abweichungen (z. B. zu wenige Ports, fehlende Dosen, unzureichende Kabelmanagement-Angaben) werden im Prüfprotokoll festgehalten und fließen in die nachfolgende Prüftabelle ein.
Etagenverteiler, Technikräume und Racks (Dimensionierung, Belüftung, Erdung)
Die Qualität der IT-Infrastruktur hängt maßgeblich von der sachgerechten Planung der Standorte und Ausführung der Verteiler ab. Dieser Abschnitt der Prüfung konzentriert sich auf die Räumlichkeiten und Schranksysteme, in denen die passive Verkabelung zusammenläuft: Etagenverteiler (Floor Distributor), Haupt- bzw. Gebäudeverteiler (Equipment Room) sowie die 19″-Racks bzw. Datenschränke selbst.
Technikräume und Klimatisierung: Zunächst wird geprüft, ob geeignete Technikflächen für die IT-Verteiler vorgesehen sind. Gemäß den Planungsgrundsätzen sollte jeder Gebäudeteil (jede Etage oder Brandabschnitt) einen eigenen kleinen Technikraum oder -schrank erhalten, in dem der Etagenverteiler untergebracht ist. Diese Räume müssen ausreichend dimensioniert sein, um die notwendigen Racks aufzunehmen und zugleich Arbeitsraum für Techniker zu bieten (Mindesttiefe, Türbreite etc., vgl. DIN EN 50174-2). Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die Technikräume abschließbar und nur autorisiert zugänglich geplant sind (Sicherheitsaspekt). Außerdem müssen sie trocken, staubfrei und idealerweise gekühlt oder belüftet sein, insbesondere wenn aktive Komponenten dort später betrieben werden. In Verwaltungsbauten wird oft eine Raumtemperatur < 25 °C und eine geringe Luftfeuchte gefordert, um Netzwerkequipment zu schützen – in der Ausführungsplanung sollte dies durch eine entsprechende HVAC-Anbindung des Server-/Technikraums gezeigt werden. In Fertigungsnähe (z. B. Verteiler in Produktionshallen) ist zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen gegen Schmutz und Erschütterung getroffen wurden (z. B. Einbau der Racks in Schutzschränke oder erhöhte Podeste, falls Bodenreinigung mit Wasser erfolgt). Lüftung und Klima: Jeder Datenschrank sollte eine ausreichende Luftzirkulation haben – die Planung könnte z. B. Lüftungsgitter oben/unten vorsehen oder aktive Lüfter, sofern abzusehen ist, dass Wärme entsteht. Passive Komponenten selbst erzeugen kaum Wärme, doch die Planung muss berücksichtigen, dass später aktive Switches eingebaut werden (Vorhalteleistung für Kühlung). Prüfkriterium: Sind die Technikräume gemäß den Anforderungen dimensioniert und ausgestattet (Kühlung, Zugangsschutz, keine fremden Leitungen oder Wasserrohre über den Racks etc.)?
Rack-Schränke und Kapazität: Weiterhin werden die 19″-Datenracks oder Wandverteiler selbst geprüft. Die Ausführungsplanung sollte die Anzahl der benötigten Datenschränke pro Standort ausweisen und deren Größe (Höheneinheiten, Breite/Tiefe). Es ist zu kontrollieren, ob genügend Höheneinheiten (HE) für alle Patchfelder, Kabelmanager und gegebenenfalls aktive Komponenten vorgesehen sind. Ein typischer Etagenverteiler-Schrank hat 42 HE; wenn die Planung deutlich mehr Ports erfordert, müssen mehrere Schränke vorgesehen sein. Umgekehrt wäre ein fast leerer Schrank unwirtschaftlich – hier gilt es, die Balance zu prüfen. Auch die Tiefe der Racks spielt eine Rolle: Für reine Patchfeld-Racks reichen 600 mm Tiefe, doch falls später Tiefe aktive Geräte (z. B. Server) installiert werden könnten, sind 800–1000 mm vorteilhaft. Die Prüfanweisung verlangt, dass die Montagerahmen innerhalb der Schränke verstellbar sind und genügend Kabeldurchlässe vorhanden sind (oben/unten). Prüfkriterium: Stimmt die Zahl der Racks mit der Kabelanzahl überein (z. B. nicht mehr als ~100 Twisted-Pair-Kabel pro Schrank, um saubere Verlegung zu ermöglichen)? Sind Reservenchränke oder Reserveflächen vorgesehen, falls spätere Erweiterungen kommen (Erweiterungsfläche im Raum)?
Ein weiterer Punkt ist die Anordnung und Befestigung der Racks: In seismisch unkritischen Gebieten reicht normales Aufstellen, aber in Produktionsumgebung sollte der Schrank am Boden oder der Wand befestigt sein (z. B. mit Bolzen), um ein Umkippen durch Anstoß oder Erschütterungen auszuschließen. Die Planung sollte entsprechende Hinweise oder Details enthalten (z. B. Befestigungsarten, Unterkonstruktionen). Bei Wandgehäusen ist zu prüfen, ob die Wand tragfähig ist und geeignete Dübel vorgesehen sind.
Erdung der Racks: Jeder metallene Schaltschrank muss in den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes einbezogen werden. Die Planung sollte daher Erdungsanschlüsse an den Racks vorsehen. Üblicherweise wird an jedem Rack ein zentraler Erdungspunkt (Klemmschraube) vorgesehen, an den ein 6 mm² (oder größer) grün-gelber Potentialausgleichsleiter angeschlossen wird, der zur nächstgelegenen Potentialausgleichsschiene führt. Bei der Prüfung ist zu kontrollieren, ob entsprechende Erdungskonzepte angegeben sind (ggf. in Stromlaufplänen oder Beschreibungen – oftmals wird dies in der Leistungsbeschreibung erwähnt: „Rack XY an PAS anschließen gem. DIN VDE 0100-540“). Auch die Kabeltrassen sind leitfähig und sollten an Erde/Potentialausgleich angeschlossen werden – hierzu siehe Abschnitt Schirmungs- und Erdungskonzepte. Fehlende Erdungsangaben wären ein Normverstoß und als Mangel zu werten.
Netzanschlüsse und Überspannungsschutz: Eng verknüpft mit den Racks ist die Stromversorgung der aktiven Geräte. Die Planung der passiven Infrastruktur sollte auch ausreichende Schutzsteckdosen oder Einspeisepunkte in jedem Rack vorsehen (z. B. Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz). Zwar gehört dies streng genommen zur Elektrotechnik, doch im Zuge ganzheitlicher Prüfung sollte geprüft werden, ob zumindest Platz und Konzept dafür bestehen. Zum Beispiel: In jedem Datenrack mindestens zwei separate Stromkreise (für Redundanz) mit je einer Steckdosenleiste, und Anbindung dieser Stromkreise an die USV-Anlage falls vorhanden. Normative Hinweise (BSI, IEC) empfehlen, ICT-Verteiler an dedizierte Stromkreise mit Überspannungsschutz anzuschließen. Die Prüfanweisung legt nahe, solche Dinge am Rande mit zu kontrollieren – gravierende Lücken würden vermerkt, auch wenn sie in den Bereich der Elektroplanung fallen.
Redundante Auslegung: Schließlich ist zu untersuchen, ob das Konzept von Gebäudeverteilern und Etagenverteilern ausreichende Redundanzen bietet. Bei hohen Verfügbarkeitsanforderungen sollte ein zweiter unabhängiger Hauptverteiler in einem anderen Brandabschnitt des Gebäudes erwogen werden, mit redundanter Anbindung aller Etagen (sog. Redundanzring oder sternförmig duale Verkabelung). In der Ausführungsplanung eines Standardgebäudes mag dies nicht vorgesehen sein; falls doch (z. B. zwei zentralen Serverräume), ist zu prüfen, ob alle entsprechenden Kabel doppelt geführt werden und räumlich getrennt verlaufen. Redundanz betrifft auch Klimaanlagen, Stromzuführungen und Zugänge – dies geht jedoch über den Kern „passive Komponenten“ hinaus, wird aber wenigstens dokumentiert, falls vorhanden. Zusammengefasst befasst sich dieser Prüfschritt mit der Infrastruktur um die Verkabelung herum. Die Planung muss zeigen, dass es geeignete Orte für die Konzentrationspunkte (Verteiler) gibt und dass diese Orte und Einrichtungen so ausgelegt sind, dass sie den Dauerbetrieb der IT unterstützen. Ergebnisse der Prüfung (z. B. „Technikraum EG unzureichend belüftet geplant“ oder „Erdungsanschluss für Rack fehlt im Plan“) werden in der Prüftabelle festgehalten.
EMV-Anforderungen, Redundanz, Zugentlastung und Biegeradien
In diesem Abschnitt werden diverse technische Detailaspekte geprüft, die für die Zuverlässigkeit der passiven Verkabelung wichtig sind: elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Redundanzkonzepte in der Verkabelung, mechanische Zugentlastung und Einhaltung von Mindest-Biegeradien der Kabel.
Diese Punkte sind teilweise bereits in vorigen Abschnitten angeschnitten, werden hier jedoch gezielt aufgelistet, da sie als eigenständige Prüfkriterien gelten.
EMV-gerechte Verlegung: Die Vermeidung von Störungen durch elektromagnetische Einflüsse ist in Industrieumgebungen essenziell. Es ist zu prüfen, ob die Planung den Mindestabstand zu Starkstromleitungen und potenziellen Störquellen einhält (vgl. DIN EN 50174-2 sowie VDE 0845 bzgl. EMV). Falls Frequenzumrichter, Motorleitungen oder Schweißgeräte in der Nähe der Datenkabel existieren, müssen entsprechende Abschirmungsmaßnahmen getroffen werden (z. B. getrennte Steigzonen, metallene Kabelkanäle mit Masseverbindung). Die Planunterlagen sollten idealerweise Hinweise dazu enthalten, etwa in Form von Detailzeichnungen oder Text: „Datenkabel in eigener Kabelbahn mit Abstand >50 cm zu Energiekabeln führen“. Prüfkriterium: Sind Schirmungen der Kabel vorgesehen (z. B. Verwendung von S/FTP-Kabeln statt U/UTP in störbehafteter Umgebung)? Ist der Trassenverlauf so gewählt, dass Parallelführungen mit stromführenden Leitungen auf kurzen Abschnitten minimiert und wenn, dann nur mit abgeschirmten Systemen erfolgen? Auch der Übergang von Schirm auf Erde (Schirmerdung, siehe nächster Abschnitt) ist ein EMV-Thema und wird gesondert geprüft.
Redundanzplanung: Die passive Verkabelung kann redundante Verbindungswege bieten, was in der Planung berücksichtigt sein sollte, wenn hohe Ausfallsicherheit gefordert ist. Prüfer achten darauf, ob z. B. zwei getrennte Kabelwege zwischen Hauptverteiler und wichtigen Etagenverteilern vorgesehen sind (physische Trennung, um bei Beschädigung einer Trasse nicht alle Verbindungen zu verlieren). In großen Hallen könnte Redundanz bedeuten, dass auf zwei gegenüberliegenden Seiten Datensteckdosen angeboten werden. Ein Beispiel: Für Produktionsanlagen, deren Steuerungen lebenswichtige Daten senden, könnten zwei getrennte Datenleitungen zu verschiedenen Verteilern geplant sein. Prüfkriterium: Sind kritische Bereiche redundant angebunden? Falls ja, sind die Routen dieser redundanten Kabel hinreichend unabhängig (nicht im selben Kabelbündel oder Rohr, sondern z. B. auf unterschiedlichen Wegen durch das Gebäude geführt)? Wenn im Konzept keine Redundanz vorgesehen ist (was normal sein kann), ist dies festzuhalten, aber nur als Mangel zu werten, wenn eine Anforderung (z. B. des Auftraggebers oder der Norm bei Verfügbarkeitsklasse) dem entgegensteht.
Zugentlastung: Mechanische Belastungen auf die Kabel und Verbindungen müssen vermieden werden. Deshalb ist zu überprüfen, ob in der Planung entsprechende Zugentlastungspunkte vorgesehen sind. An jedem Patchfeld sollten Kabelklemmleisten oder Kabelbinderpunkte vorgesehen sein, damit die ankommenden Installationskabel befestigt und entlastet sind (Zugkräfte nicht auf die RJ45- oder LWL-Stecker wirken lassen). Die Planungsunterlagen könnten z. B. angeben: „Kabel in Racks mittels Kamm und Kabelbindern entlasten“. Bei der Prüfung gilt: Wenn derlei Angaben fehlen, wird zumindest erwartet, dass die standardmäßigen Komponenten (Patchpanel mit Kabeleinführungen) dies ermöglichen – dann wäre kein Mangel zu notieren. Anders bei besonderen Konstruktionen: Längere Vertikaltrassen (z. B. vom Deckenkabelbahn ins Rack) erfordern möglicherweise Kabelabfangungen (Kabelabfangschienen), damit das Eigengewicht der Kabel nicht auf dem Patchfeld lastet. Prüfkriterium: Sind solche Vorrichtungen erkennbar bzw. in der Leistungsbeschreibung enthalten? (z. B. „Kabelabfangschiene montieren“). Insbesondere bei Glasfaserkabeln ist eine Zugentlastung wichtig, da diese empfindlicher gegenüber Zug sind.
Biegeradien: Sowohl Kupfer- als auch LWL-Kabel haben Mindest-Biegeradien, die nicht unterschritten werden dürfen, da sonst die Übertragungsqualität leidet oder das Kabel dauerhaft beschädigt werden kann. Die Planung muss daher Installationswege so vorsehen, dass genügend Radius vorhanden ist – beispielsweise durch abgerundete 90°-Bögen in Kabeltrassen statt scharfer Kanten. In Norm EN 50174-2 sind konkrete Werte genannt (typisch: mindestens 4×Kabeldurchmesser bei einmaliger Biegung für Kupferkabel, und ~10× Durchmesser bei Glasfaserkabel, je nach Kabeltyp). Es ist zu prüfen, ob an neuralgischen Punkten – etwa beim Einführen der Kabel ins Patchpanel, in Bodentanks oder Abzweigdosen – genug Platz für einen großen Bogen bleibt. In den Plänen sollte klar erkennbar sein, wie Kabel geführt werden (z. B. mit Angabe von Trassenradien). Fehlen solche Angaben, wird zumindest vorausgesetzt, dass die DIN-Vorschrift dem ausführenden Unternehmen bekannt ist; dennoch kann eine Bemerkung in den Planungsunterlagen gefordert werden, gerade bei vielen Kabeln auf engem Raum. Prüfkriterium: Sieht die Planung Kabelkanäle mit passenden Bögen vor? Gibt es Hinweise „Biegeradius ≥ x cm einhalten“ bei LWL?
Elektrostatische Entladung (ESD) und Blitzschutz: Ein angrenzendes EMV-Thema ist der Schutz der Verkabelung gegen Überspannung (z. B. durch Blitz oder elektrostatische Entladungen). Relevante Normen (DIN EN 50174-2, VDE 0845) verlangen, dass bei führung von Kabeln ins Freie oder zwischen Gebäuden Überspannungsschutzglieder vorgesehen werden. In unserer industriellen Neubauplanung wird wahrscheinlich die Primärverkabelung per LWL ausgeführt (damit galvanisch getrennt und blitzunempfindlich) – das ist optimal. Falls dennoch Kupfer nach außen geführt würde (etwa Telefonleitung oder Außenkamera-Kabel), müssten entsprechende Schutzeinrichtungen in den Plan aufgenommen sein. Prüfkriterium: Ist für alle nach außen gehenden Kupferstrecken Überspannungsschutz vorgesehen? (z. B. Anschluss an Erdungsschienen, Blitzschutz-Adapter). Diese Prüfung rundet das EMV-Betrachtungsfeld ab.
Es stellt dieser Abschnitt sicher, dass Detailanforderungen an die Installation berücksichtigt werden, die langfristig die Betriebssicherheit beeinflussen. Werden hier Mängel festgestellt (z. B. an keiner Stelle Hinweis auf Biegeradius – was die Sorgfalt der Planung infrage stellt), fließen sie in die Tabelle ein und es wird empfohlen, die Planung entsprechend zu ergänzen.
Schirmungs- und Erdungskonzepte
Die Verkabelungsplanung ist daraufhin zu prüfen, ob ein schlüssiges Abschirmungs- und Erdungskonzept vorliegt. Dies betrifft insbesondere geschirmte Kupferkabel, die Metallteile der Infrastruktur (Patchpanel, Trassen) und den Potentialausgleich insgesamt.
Ein unzureichendes Konzept in diesem Bereich kann zu EMV-Störungen und Sicherheitsrisiken (z. B. Spannungsverschleppung) führen.
Geschirmte vs. ungeschirmte Kabel: In der Planung sollte festgelegt sein, ob geschirmte Twisted-Pair-Kabel (S/FTP, F/UTP etc.) oder ungeschirmte (U/UTP) zum Einsatz kommen. In einem industriellen Neubau ist in der Regel geschirmtes Kabel angeraten, wegen der höheren Störfestigkeit. Falls geschirmte Kabel vorgesehen sind, muss das Konzept für die Schirmauflage beschrieben sein: Üblicherweise werden Schirmungen an den Enden auf Erdpotential gelegt, indem sie im Patchpanel und an der Moduldose entsprechend kontakt geben. Prüfkriterium: Sind die Patchpanel entsprechend als geschirmte Panels angegeben (mit Erdungsanschluss)? Sind die Anschlussdosen als geschirmte Module vorgesehen? Wenn ja, müssen beide über den Gebäudeerder verbunden sein – meist wird das Patchpanel geerdet und über das geschirmte Kabel ist dann auch die Dosenblende geerdet. Wichtig ist, dass durchgängige Schirmverbindungen hergestellt werden, jedoch ohne Mehrfacherdungen, die Erdschleifen verursachen könnten. Die Norm EN 50310 gibt hier Empfehlungen für strukturierte Telekommunikations-Erdungsnetze: Möglichst ein zentraler Erdungspunkt je Verteiler, von dem sowohl Racks als auch Kabeltrassen etc. sternförmig abgeht. Die Prüfer achten darauf, dass kein Widerspruch im Plan ist – z. B. der Hinweis „Schirme einseitig erden“ wäre veraltet und im Widerspruch zu aktuellen Normen (aktuell: beidseitige Erdung an definiertem Potentialausgleich, um screened cabling normgerecht zu betreiben).
Erdung der Kabeltrassen und Leitungswege: Alle metallischen Kabelwege (Kabelrinnen, Leitungsrohre aus Metall) müssen gemäß VDE 0100-540 und EN 50310 in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Die Planung sollte dies vorsehen, beispielsweise durch Potentialausgleichsleiter an Kabeltrassen jeder Etage zum nächsten Potentialausgleichspunkt. Es ist zu prüfen, ob entsprechende Symbole/Notizen in den Plänen vorhanden sind (oft mit Erdungssymbol gekennzeichnet). In Serverräumen ist es üblich, eine dedizierte Erdungsschiene (Telekom-Erdungsschiene) zu installieren, an der alle Racks und Trassen enden. Prüfkriterium: Sind in den Verteilerraum-Grundrissen Erdungsschienen eingezeichnet und angeschlossen? Werden die Racks darin eingezeichnet und mit PA-Leiter dargestellt? Zwar findet man dies eher in Elektroplänen als in IT-Verkabelungsplänen, aber als Prüfer sollte man darauf bestehen, dass zumindest im technischen Konzept das Erdungsthema behandelt wird – es ist nicht zulässig, es völlig auszublenden.
Potentialausgleich zwischen Gebäudeteilen: Da es sich um einen industriellen Neubau handelt, ist auch zu prüfen, ob mehrere Gebäude oder Gebäudetrakte verbunden werden. Sollten z. B. Produktionshalle und Bürotrakt je eigene Fundamente mit eigener Erdung haben, ist bei metallischer Verbindung (Kupferkabel) ein Potentialausgleichsleiter vorzusehen, um Potentialunterschiede auszugleichen. DIN EN 50173-1 empfiehlt bei Gebäudeverbindungen ohnehin LWL (galvanische Trennung), was dieses Problem minimiert. Prüfkriterium: Falls Kupferverbindungen zwischen separaten Gebäuden geplant sind (z. B. werksweites Telefonkabel), sind Überspannungsschutz und PA-Ausgleich vorgesehen? So etwas wäre in den Plänen oder Leistungsbeschreibungen als Posten zu erwarten (z. B. Erdungsset, Überspannungsschutzkasten).
Zusammenfassung Erdungsprüfung: Im Ergebnis wird hier bewertet, ob die gesamte passive Infrastruktur auf ein einheitliches Erdpotential bezogen ist und die Schirmungen korrekt behandelt werden. Mängel könnten sein: fehlender Hinweis auf Rack-Erdung, keine Angaben zur Schirmkontaktierung, keine Erdung der Trassen dargestellt. Solche Punkte würde der Prüfer in der Tabelle notieren und erläutern, da sie sicherheitsrelevant sind. Im Zweifel sollten Schnittstellen zur Elektroplanung angesprochen werden – manchmal übersieht die IT-Planung die Erdung, in Erwartung, dass der Elektroplaner das übernimmt. Die Prüfanweisung soll solche Lücken aufdecken, um sie in der Ausführung zu schließen.
Dokumentation und Kennzeichnung (Belegungspläne, Messprotokolle)
Ein oft unterschätzter, aber wesentlicher Teil der Ausführungsplanung ist die Leistungsdokumentation. Die Prüfanweisung legt daher besonderes Augenmerk darauf, ob die Planung alle erforderlichen Dokumentationsleistungen vorsieht, damit am Ende ein vollständiges und geprüftes Verkabelungssystem übergeben werden kann.
Kabel- und Port-Belegungspläne: Nach Fertigstellung der Installation muss eine genaue Übersicht aller Verbindungen vorliegen. Bereits in der Ausführungsplanung sollte daher vorgesehen sein, dass der Auftragnehmer entsprechende Pläne liefert. Prüfkriterium: Gibt es im Planungsdokument Hinweise auf Belegungspläne? Etwa die Forderung „Erstellung von Kabel- und Anschlusslisten“ in der Leistungsbeschreibung. Ein Belegungsplan enthält die Zuordnung jedes Kabels (mit eindeutiger Kabelnummer) zu den Port-Nummern am Patchfeld und der korrespondierenden Dose. Die Prüfer kontrollieren, ob z. B. Nummerierungssysteme vorgegeben wurden (siehe Abschnitt Patchfelder/Kennzeichnung). Sofern die Planung bereits Portnummern verteilt hat, kann geprüft werden, ob diese konsistent sind und keine Dubletten auftreten. Eine lückenhafte Belegungsplanung führt später zu chaotischen Zuständen; daher wird hierauf Wert gelegt. Gemäß BSI-Grundschutz muss eine Institution sicherstellen, dass sowohl interne als auch externe Dokumentation der Verkabelung geführt wird. Intern = alle Aufzeichnungen zu Installation und Betrieb, extern = Beschriftung der Komponenten. Die Planung sollte diesem Grundsatz nachkommen.
Kennzeichnungskonzept: Eng verbunden ist das Kennzeichnungskonzept. Es ist zu prüfen, ob jede Komponente (Dose, Kabel, Panelport) im Plan bereits eine Kennung trägt oder ob zumindest ein eindeutiges Schema definiert ist. Beispielsweise könnten Kabel durchlaufend nummeriert sein (K1, K2, …) und in den Plänen findet sich diese Bezeichnung wieder. Oder Dosen sind pro Raum nummeriert. Prüfkriterium: Ist ein Kennzeichnungsschlüssel erkennbar, der eindeutig ist? Werden doppelte Bezeichnungen vermieden? Außerdem – falls Teil des Vertrags – ob geeignete Beschriftungsmaterialien vorgesehen sind (Etiketten, Kabelmarkierer). Letzteres ist Detail, aber ein guter Plan kann so etwas erwähnen („alle Kabel mit selbstlaminierenden Etiketten beschriften“). Die Prüfanweisung fordert nicht zwingend diesen Detaillierungsgrad, aber wenn vorhanden, wird er positiv vermerkt.
Messprotokolle und Abnahmeprüfungen: Ein ganz entscheidender Punkt ist, ob die Planung die messtechnische Abnahme der Verkabelung vorsieht. Nach DIN EN 50174 muss jede installierte Verbindung auf Normkonformität geprüft werden (z. B. mit einem Zertifizierungsgerät für Kupfer-Kabel, Messung der Dämpfung für LWL). Die Prüfer schauen daher in die Leistungsbeschreibung oder Ausschreibungsunterlagen, ob z. B. Posten wie „Messung aller Strecken nach ISO/IEC 11801, Protokolle in zweifacher Ausfertigung vorlegen“ enthalten sind. Prüfkriterium: Ist die Übergabe von Messprotokollen als Leistung definiert? Und beziehen sich die Messungen auf die relevanten Parameter (bei Kupfer: NEXT, ACR-F, Dämpfung, RL etc.; bei LWL: Einfügedämpfung je Faserstrecke mittels OTDR oder Lichtquelle/Leistungsmesser)? Falls solche Forderungen fehlen, wäre dies ein Mangel in der Planung, da ohne Messung die Leistung nicht zuverlässig nachgewiesen ist. Im Zweifel schreibt das Pflichtenheft der Bauherrschaft solche Prüfungen vor – dies ist gegenzuchecken. BSI-Grundschutz empfiehlt ebenfalls dringend, ein Abnahmeprotokoll mit Checkliste zu erstellen, das von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.
Dokumentenverwaltung: Darüber hinaus prüft man, ob ein Plan für die fortlaufende Dokumentation besteht. Z. B. sollten die Planunterlagen vermerken, dass die Bestandsunterlagen nach Inbetriebnahme zu aktualisieren sind (sog. „As-built-Dokumentation“) und dem Betreiber zu übergeben sind. Gemäß BSI-Grundschutz ist die Dokumentation kontinuierlich zu pflegen und mindestens alle 4 Jahre auf Aktualität zu prüfen. Zwar ist das eher ein organisatorischer Hinweis, aber eine gute Planung kann vertraglich festlegen, dass zum Beispiel eine digitale Dokumentation (in Form von CAD-Plänen und Tabellen) vom Errichter bereitzustellen ist. Prüfkriterium: Enthalten die Ausschreibungsunterlagen einen Posten zur „Dokumentation“? (Oft wird ein pauschaler Anteil dafür angesetzt.) Fehlt dies, sollte es als Empfehlung nachgetragen werden, da es sonst erfahrungsgemäß zu lückenhaften Unterlagen kommt.
Übersichtlichkeit der Planunterlagen: Ein letzter Punkt: Die Ausführungspläne selbst sind Teil der Dokumentation. Sie sollten übersichtlich sein – die Prüfanweisung verlangt daher implizit auch eine Prüfung der Zeichnungsqualität. Sind alle Kabel in Plänen nummeriert? Gibt es Schemata (Verteilerschemata) die alles nachvollziehbar machen? Wenn nicht, könnte dies kritisiert und Nacharbeit empfohlen werden. Es gewährleistet eine vollständige Dokumentation die Nachvollziehbarkeit und Wartbarkeit der IT-Infrastruktur. Die Prüfung dieses Bereichs hat zum Ziel, dass der spätere Betreiber alle Informationen erhält, die er für den Betrieb und eventuelle Erweiterungen benötigt. Etwaige Defizite werden in der Prüftabelle unter Punkten wie „Dokumentation vollständig vorgesehen“ oder „Messprotokolle gefordert“ vermerkt.
Einhaltung von Normen und Richtlinien
Abschließend wird noch einmal querschnittlich geprüft, ob die Planung als Ganzes den einschlägigen Normen und Richtlinien gerecht wird. Während in den obigen Abschnitten die Normvorgaben bereits jeweils eingearbeitet sind, soll dieser Punkt eventuelle Lücken identifizieren und zusammenfassen, welche Normen explizit in der Planung referenziert oder implizit erfüllt sind.
DIN-/EN-Normenverweise: Die Prüfer stellen fest, ob in den Planungsdokumenten Verweise auf Normen enthalten sind (z. B. in der Leistungsbeschreibung Formulierungen wie „Installation gemäß DIN EN 50174-1 und -2“ oder „Die Messungen erfolgen nach ISO/IEC 11801 Class EA“ etc.). Solche Vermerke sind ein Indiz dafür, dass die Planung die Normkonformität sicherstellen will. Prüfkriterium: Sind alle relevanten Normen aufgeführt und auf aktuellem Stand? Falls etwa eine veraltete Norm genannt würde (z. B. EN 50173:2007 statt 2018), wäre das zu monieren. Insbesondere die Norm DIN EN 50310 (Erdung) wird in IT-Planungen gerne vergessen – hier sollte nachgeschärft werden, dass der Potentialausgleich nach dieser Norm erfolgen muss. Auch die VDE 0100-540 (Erdung) und die VDE 0800-Reihe (Telekommunikationsanlagen) sollten irgendwo Erwähnung finden, zumindest im Lasten- oder Pflichtenheft. Die Prüfanweisung bewertet das Fehlen solcher Hinweise als potentielles Risiko, da ausführende Firmen sich dann ggf. nicht gebunden fühlen, bestimmte Details normgerecht auszuführen.
Regelwerkskonforme Detailplanung: Darüber hinaus wird stichprobenartig geprüft, ob typische Anforderungen aus Normen wirklich umgesetzt sind. Beispiel: DIN EN 50174-2 fordert getrennte Verlegezonen für energie- und datenführende Kabel – wurde das im Planlayout berücksichtigt (siehe EMV)? Oder: DIN EN 50173-1 definiert Grenzwerte für permanente Linklängen – sind alle überschrittenen Fälle ausgeschlossen worden? Dies wurde oben schon einzeln geprüft, hier wird es noch einmal im Gesamtkontext bewertet. Ziel ist es, der Planung ein Gesamturteil „normkonform“ oder „nicht normkonform“ zu geben.
Unternehmensinterne Richtlinien: Neben den offiziellen Normen können auch Werksnormen oder interne IT-Richtlinien relevant sein. Die Prüfer sollten klären, ob z. B. der Betreiber eigene Vorgaben hat (häufig haben große Unternehmen Standardvorschriften für Verkabelung, z. B. Farben, bestimmte Marken, Modularität). Wenn solche bekannt sind, muss deren Berücksichtigung ebenfalls geprüft werden. Stehen z. B. Abweichungen dazu in den Unterlagen, wäre dies ein Hinweis, dass die Planung nicht alle Anforderungen erfüllt.
Rechtliche Anforderungen: Schließlich wird geprüft, ob alle rechtlichen Aspekte – etwa nach Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Arbeitsstättenrichtlinien – gewahrt sind. Z. B. schreibt die ArbStättV vor, dass Verkabelungen keine Stolperstellen bilden dürfen etc. In der Planung eines Neubaus ist das i.d.R. gegeben (Unterflur oder über Putz ordentlich verlegt). Hier sind keine gesonderten Mängel zu erwarten außer bei grober Vernachlässigung. Insgesamt fasst dieser Abschnitt zusammen, ob die Ausführungsplanung den Stand der Technik einhält. Idealerweise sollte am Ende ein Satz stehen wie: „Die Planung entspricht den geltenden Normen DIN EN 50173, 50174, 50310 sowie VDE 0100-540 und VDE 0800. Alle Prüfkriterien wurden erfüllt.“ – Falls nicht, werden im Prüfbericht konkrete Normabweichungen benannt, damit sie vor Ausführung behoben werden können.
Prüftabelle der funktionalen und normativen Kriterien
Nachfolgend ist eine tabellarische Übersicht aller Prüfkriterien dargestellt. Die Tabelle fasst die oben erläuterten Punkte zusammen und dient als Checkliste bei der Durchsicht der Ausführungspläne. Zu jedem Kriterium wird stichwortartig die Anforderung genannt und – wo einschlägig – der Normbezug angegeben.
| Prüfkriterium | Anforderung / Normbezug |
|---|---|
| Verkabelungsstruktur vorhanden | Hierarchische Struktur (Primär/Sekundär/Tertiär) eingeplant gemäß DIN EN 50173-1 (Sternnetz). Kein Bereich bleibt unversorgt. |
| Maximale Segmentlängen eingehalten | Horizontalstrecken ≤ 90 m Kupfer (DIN EN 50173); längere Strecken mit LWL geplant (Primär ≤ 2000 m, Sekundär ≤ 500 m). |
| Ausreichende Anzahl Anschlüsse | Anzahl der Anschlussdosen pro Bereich genügend hoch (Reserve ~30 % empfohlen), keine Nachverkabelung nötig (Norm: Planung auf zukünftigen Bedarf ausrichten). |
| Kabelkategorien und Leistungsklassen | Gewählte Kabel erfüllen geforderte Klasse (z. B. Cat.6A Klasse EA für 10 GbE). Komponenten sind durchgängig kompatibel (Patchpanel/Dose/Kabel). Norm: DIN EN 50173-1 (Klassen). |
| Trassen-Dimensionierung | Kabeltrassen/Leerrohre ausreichend dimensioniert für Ist-Bedarf + Reserve. Füllgrad & Ventilation beachtet (Überhitzung vermeiden). |
| Trassen-Zugänglichkeit | Kabelwege sind wartungsfreundlich zugänglich (Revisionsöffnungen, Lage in begehbaren Bereichen, nicht verbaut hinter Anlagen). ArbStättV konform (keine Stolperstellen). |
| Brandschutz in Kabelwegen | Durchdringungen in Brandwänden/-decken mit Abschottungen (F 90) geplant. In Fluchtwegen Brandlast reduziert (nur halogenfreie Kabel oder in Funktionserhalt-Kanälen). |
| Trennung Daten-/Stromkabel | Daten- und Energiekabel auf getrennten Trassen oder mit ausreichend Abstand/Abschirmung verlegt (DIN EN 50174-2 EMV-Anforderung). |
| Patchpanel-Portanzahl passend | Genügend Patchfeldports für alle Kabel inkl. Reserve. Patchfelder in benötigter Kategorie (z. B. Cat.6A) vorhanden. LWL-Patchfelder/Adapterplatten für alle Fasern vorgesehen. |
| Anschlussdosen vollständig | Alle geplanten Endgeräte-Standorte mit passenden Dosen versehen (RJ45, LWL). Richtiger Dosentyp je Umgebung (z. B. IP geschützte Dosen in Produktion). |
| Kabelmanagement/Rangierfelder | Im Rack sind horizontale/vertikale Kabelmanager vorgesehen, um Patchkabel ordentlich zu führen (gute Rangierung sichtbar, vgl. Abbildung 2). |
| Kennzeichnungskonzept | Eindeutige Bezeichnung aller Kabel und Ports geplant (Systematik erkennbar, z. B. Nummerierung). Externe Beschriftung neutral gehalten (keine sensitiven Informationen). |
| Etagenverteiler-Raum geeignet | Technikräume ausreichend groß, abschließbar und klimatisiert/belüftet (Temp < 25 °C falls aktive Geräte). Keine fachfremde Nutzung (Lager o. Ä.). |
| Rack-Anzahl und Größe angemessen | Anzahl der 19″-Schränke passt zur Portzahl (max ~96 Ports pro 42 HE-Schrank als Richtwert). Tiefe/Höhe der Schränke ausreichend (Reserve-HE vorhanden). |
| Rack-Aufstellung und Befestigung | Schränke sicher aufgestellt (Befestigung am Boden/Wand bei Bedarf). Ausreichender Zugang (≥ 1 m vor/ hinter Schrank frei). |
| Stromversorgung Racks | Pro Rack zwei getrennte Stromkreise mit Steckdosenleisten vorgesehen (wenn aktiv Geräte geplant). Überspannungsschutz und USV-Anbindung berücksichtigt (BSI INF.12 Empfehlung). |
| Rack-Erdung/Potentialausgleich | Jeder Datenschrank mit PA-Leiter (≥ 6 mm² Cu) an Hauptpotentialausgleich angeschlossen (VDE 0100-540 verpflichtend). Erdungssymbole in Plänen vorhanden. |
| Trassen-Erdung | Metallene Kabelrinnen/-rohre an PA angeschlossen (mind. alle 30 m und an Enden). Umsetzung nach DIN EN 50310 gewährleistet. |
| Schirmungskonzept Kupfer | Falls S/FTP oder F/UTP-Kabel: durchgängige Schirmverbindung an beiden Enden (Patchpanel und Dose) hergestellt. Patchpanel geerdet. Keine widersprüchlichen Angaben (z. B. einseitige Erdung) vorhanden. |
| Potentialausgleich Gebäudeübergänge | Bei Verkabelung zwischen Gebäuden (sofern Kupfer): zusätzlicher PA-Leiter oder Überspannungsschutz vorgesehen. Besser: Einsatz von LWL (galvanische Trennung) – ist dies geplant? |
| EMV-Abstände eingehalten | Mindestabstände zu Störquellen (Leuchtstofflampen, Motorleitungen, etc.) im Plan berücksichtigt. Ggf. Kreuzungen in 90°-Winkel vorgesehen, Parallelführungen minimiert. |
| Redundante Verkabelungswege | Bei gefordertem High-Availability-Konzept: Zweitwege vorhanden (getrennte Trassen/Racks). Backbone ggf. doppelt ausgeführt. Andernfalls Vermerk „keine Redundanz gefordert“ i.O. |
| Zugentlastung vorgesehen | Installationskabel in Patchfeldern mechanisch entlastet (Kabelklemmen/Kabelbinder in Planung berücksichtigt). Vertikale Kabelwege mit Kabelabfang ggf. eingeplant. |
| Biegeradien eingehalten | Trassen- und Rohrführungen mit ausreichenden Biegeradien geplant (≥ 4–8× Durchmesser Kupfer, ≥ 10× bei LWL; keine scharfen Knicke). Hinweise in Plan/Leistungsbeschr. vorhanden. |
| Dokumentation eingeplant | Erstellung von Bestandsplänen, Kabellisten, Patchfeldzuordnung durch AN vorgesehen. Übergabe an AG in digitaler und Papierform im Vertrag festgeschrieben. |
| Messprotokolle verlangt | Abnahmemessung aller Links (inkl. Protokolle nach Klasse EA bzw. optische Dämpfungsmessung) ist Bestandteil der Leistung. Im Plan-/Vertragstext gefordert (z. B. „Zertifizierungsprotokolle nach ISO-11801 beilegen“). |
| Normen-Konformität ausgewiesen | Planungsdokumente verweisen auf einzuhaltende Normen (DIN EN 50173/50174 etc.). Keine Normkonflikte erkennbar. Gesamturteil: Planung entspricht dem Stand der Technik. |
(Legende: AN = Auftragnehmer, AG = Auftraggeber, PA = Potentialausgleich, LWL = Lichtwellenleiter, HE = Höheneinheit im 19″-Rack, FPE = Funktionserdung, TN-S = Erdungssystem mit separatem N und PE)
Die obige Tabelle dient als Leitfaden für die Prüfer. Jedes MUSS-Kriterium (z. B. sicherheitsrelevante Aspekte wie Erdung, Brandschutz, Normgrenzen) ist strikt zu erfüllen – Abweichungen sind im Prüfbericht als Mangel zu kennzeichnen. SOLLTE-Kriterien (Optimierungen, empfohlene Reserven etc.) fließen als Hinweise oder Empfehlungen ein, beeinflussen aber das Gesamtergebnis nur bei erheblicher Häufung. Insgesamt ermöglicht diese Prüfanweisung eine lückenlose Kontrolle der Ausführungsplanung für die passive IT-Infrastruktur. So wird sichergestellt, dass der industrielle Neubau über ein zukunftsfähiges, normgerechtes und betriebssicheres Verkabelungssystem verfügt. Alle festgestellten Befunde sind vom Planer zu bewerten und zu korrigieren, bevor die Ausführung beginnt, sodass eine reibungslose Umsetzung und spätere Abnahme gewährleistet sind.
